Alters- und Geschlechtsstandardisierung

Die Auswertungen erfolgen nach den Geschlechtern getrennt. Für die direkte Altersstandardisierung wird der Bevölkerung, die untersucht werden soll, die Altersstruktur einer Referenzpopulation (Standardpopulation) unterstellt, indem die altersspezifischen Erkrankungsraten entsprechend dem Altersaufbau der gewählten Referenzpopulation gewichtet werden. Hierbei wird eine direkte Standardisierung auf die "Alte" Europa-Standard-Bevölkerung“ aus dem Jahr 1976 angewandt. Hierbei wird folgende Berechnung durchgeführt:

Die dabei berechnete Anzahl prävalenter Personen ist zwar aggregiert, aber beispielsweise bei der Kartendarstellung immer noch in 3 Altersklassen und die beiden Geschlechter unterteilt. Die gesamte EU-Standardbevölkerung umfasst 200.000 Personen. Dadurch, dass die Summen nur auf das jeweilig geforderte Aggregat angewandt werden (Altersklasse 0–19, 20-60, 60plus) ist die berechnete Anzahl an erkrankter Personen nicht auf die vollständige Klasse der 200.000 Personen bezogen, sondern auf die entsprechende Teilmenge, z.B. der 0–19 Jährigen, etc. Um es einheitlich vergleichen zu können wird die standardisierte Zahl pro 10.000 Einwohner in der Standardbevölkerung angegeben.